Wohnungsgenossenschaft
Burgdorf eG
Im Langen Mühlenfeld 21
31303 Burgdorf
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Einladung zur Mitgliederversammlung im schriftlichen Umlaufverfahren
Sehr geehrtes Mitglied,
die weltweite COVID-19-Pandemie und die schwerwiegenden Auswirkungen betreffen zurzeit alle Lebensbereiche.
Auch bei der Wohnungsgenossenschaft Burgdorf sind erhebliche Anstrengungen erforderlich, um das Tagesgeschäft aufrecht zu erhalten und die Planungen und Regularien im Rahmen der vielen neuen Vorschriften und Auflagen durchzuführen. Hierzu zählt auch unsere jährlich abzuhaltende Mitgliederversammlung
Um Ihre und unsere Gesundheit zu schützen, werden wir erstmals in der Geschichte unserer Genossenschaft auf eine Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung verzichten und im schriftlichen Umlaufverfahren die notwendigen Beschlüsse fassen.
Die Mitgliederversammlung einer Genossenschaft stellt gemäß § 48 Genossenschaftsgesetz den Jahresabschluss fest. Sie beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses sowie die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand. Nach § 48 Abs. 1 Satz 3 hat die Mitgliederversammlung in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres stattzufinden.
Nach dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie können im Bezug auf General-Mitgliederversammlungen, die im Jahr 2020 durchgeführt werden, abweichend von § 43 Abs. 7 Satz 1 GenG Beschlüsse der Mitglieder auch dann schriftlich oder elektronisch gefasst werden, wenn dies in der Satzung nicht ausdrücklich zugelassen ist (siehe hierzu das beigefügte Bundesgesetzblatt).
Unsere Mitgliederversammlung war ursprünglich bereits für den 15. Mai 2020 vorgesehen. In Folge des Versammlungsverbots durch die COVID-19-Pandemie haben wir die Durchführung an diesem Termin abgesagt.
Nach dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht kann der Jahresabschluss, dessen Feststellung im Jahr 2020 erfolgen soll, abweichend von § 48 Abs. 1 GenG auch durch den Aufsichtsrat festgestellt werden (siehe hierzu das beigefügte Bundesgesetzblatt).
Zur Wahrung von Fristen, insbesondere bei der Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens, haben sich Aufsichtsrat und Vorstand unserer Genossenschaft für diesen Verfahrensweg entschlossen.
Der Jahresabschluss 2019 der Wohnungsgenossenschaft Burgdorf eG wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 07. Mai 2020 festgestellt und beschlossen. Weiterhin wurde beschlossen, die Mitgliederversammlung gesetzeskonform im zweiten Halbjahr im schriftlichen Umlaufverfahren, ohne Anwesenheit der Mitglieder, durchzuführen.
Die notwendigen Beschlüsse werden in schriftlicher Form gefasst.
Als Termin zur Durchführung des schriftlichen Umlaufverfahrens der Mitgliederversammlung, mit Auszählung der Stimmzettel, wurde der 25. September 2020 um 17:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Wohnungsgenossenschaft Burgdorf eG festgelegt.
Tagesordnung:
TOP 1. Verwendung des Jahresüberschusses 2019
TOP 2. Bericht über die gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses 2018
TOP 3. Entlastung des Vorstandes
TOP 4. Entlastung des Aufsichtsrates
Dem Protokoll ist gemäß § 47 GenG ein Verzeichnis der Mitglieder beizufügen, die an der Beschlussfassung mitgewirkt haben. Die eingehenden Stimmzettel werden dem Original des Protokolls beigefügt.
Nach den Beschlussfassungen des Aufsichtsrats erhalten Sie als Mitglied unserer Genossenschaft den Jahresbericht 2019 als Anlage zu diesem Schreiben. Auf unserer Homepage können Sie weitere Informationen zum abgelaufenen Geschäftsjahr einsehen.
Bis zum 09. September 2020 um 17:00 Uhr können Sie Ihr Rede-, Frage-, Antrags- und Auskunftsrecht an den Vorstand durch schriftliche Mitteilung ausüben. Vorstand und Aufsichtsrat werden diese Mitteilungen bis zum 17. September 2020 beantworten und allen Mitgliedern durch Veröffentlichung auf der Homepage www.wgburgdorf.de im Internet zur Verfügung stellen.
Zur Abgabe Ihrer Stimme, für die in unserer Mitgliederversammlung zu treffenden Beschlüsse, erhalten Sie einen vorbereiteten grünen Stimmzettel und einen adressierten Briefumschlag. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder wird in der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung durchgeführt.
Wir freuen uns, wenn Sie an der Abstimmung teilnehmen und uns Ihren Stimmzettel bis spätestens 25. September 2020 um 17:00 Uhr (in der Geschäftsstelle eingehend)
per E-Mail, Fax oder Brief übermitteln.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Wohnungsgenossenschaft Burgdorf eG
Sandra Hageböck Ulrich Pigulla Gerhard Ruff
Vorsitzende des Aufsichtsrates Vorstand Vorstand