Die weltweite Corona-Pandemie und die schwerwiegenden Auswirkungen betreffen zurzeit alle Lebensbereiche. Um Ihre und unsere Gesundheit zu schützen, werden wir erstmals in der Geschichte der Wohnungsgenossenschaft Burgdorf e.G. auf eine Mitgliederversammlung  als Präsenzveranstaltung verzichten und im schriftlichen Umlaufverfahren die notwendigen Beschlüsse fassen.


Die weltweite Corona-Pandemie und die schwerwiegenden Auswirkungen betreffen zurzeit alle Lebensbereiche. Um Ihre und unsere Gesundheit zu schützen, werden wir erstmals in der Geschichte der Wohnungsgenossenschaft Burgdorf e.G. auf eine Mitgliederversammlung  als Präsenzveranstaltung verzichten und im schriftlichen Umlaufverfahren die notwendigen Beschlüsse fassen.

Die bereits vom 15. Mai auf den 25. September 2020 verlegte Mitgliederversammlung im StadtHaus Burgdorf wurde nun nach Beschlüssen von Vorstand und Aufsichtsrat endgültig abgesagt.

Nach dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht können gemäß Art. 2  § 3 Abs. 1 in Bezug auf Mitgliederversammlungen, die in diesem Jahr durchgeführt werden, Beschlüsse auch dann schriftlich gefasst werden, wenn dies in der Satzung nicht ausdrücklich zugelassen ist.

Daher werden wir in diesem Jahr dieses Verfahren anwenden. Spätestens in der 35. Kalenderwoche werden alle Mitglieder die für dieses Verfahren erforderlichen Unterlagen sowie einen Stimmzettel erhalten. Natürlich werden wir das Umlaufbeschlussverfahren und den zeitlichen Ablauf dann nochmals ausführlich erläutern.

Die Stimmabgabe hat dann bis zum 25. September 2020 (Eingang des Stimmzettels in unserer Geschäftsstelle) zu erfolgen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Wohnungsgenossenschaft wünschen sich trotz der besonderen Umstände eine hohe Beteiligung unserer Mitglieder.

 

Sandra Hageböck                                                           Ulrich Pigulla

Aufsichtsratsvorsitzende                                            Vorstand/Geschäftsführer