Die Vermietung unserer Wohnungen setzt die Mitgliedschaft in der Genossenschaft voraus.

 

Erwerb der Mitgliedschaft

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber unterzeichneten Beitrittserklärung. Über die Zulassung beschließt der Vorstand.

Jedes Mitglied verpflichtet sich aufgrund einer schriftlich Beitrittserklärung zur Übernahme von mindestens zwei Geschäftsanteilen. Ein Geschäftsanteil beträgt 500,00 Euro.

 

Kündigung der Mitgliedschaft

Das Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsjahres durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären.

Das Mitglied scheidet aus der Genossenschaft zu dem Jahresschluss aus, zu dem die Kündigung fristgerecht erfolgt ist. Sie muss spätestens drei Monate vor Ende des Geschäftsjahres der Genossenschaft zugegangen sein. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.